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Insolvenz: Auf Forderungen verzichten?
Wenn der Kunde nicht mehr zahlen kann, schreiben viele Holzbauunternehmen ihre Forderungen ab. Das muss nicht so sein. Anfang des Jahres hat ein gemeinnütziger Verein die Tätigkeit aufgenommen, der um angemessene Quoten für Gläubiger kämpft, die von Insolvenzen ihrer Kunden betroffen sind. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV) ist damit die erste, nicht von Einzelinteressen geleitete, bundesweit präsente Interessenvertretung von Gläubigern in der deutschen Konkurs- und Insolvenzgeschichte. Mehr
Wenn der Kunde nicht mehr zahlen kann, schreiben viele Holzbauunternehmen ihre Forderungen ab. Das muss nicht so sein. Anfang des Jahres hat ein gemeinnütziger Verein die Tätigkeit aufgenommen, der um angemessene Quoten für Gläubiger kämpft, die von Insolvenzen ihrer Kunden betroffen sind. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV) ist damit die erste, nicht von Einzelinteressen geleitete, bundesweit präsente Interessenvertretung von Gläubigern in der deutschen Konkurs- und Insolvenzgeschichte.
Selbst wenn das Forderungsmanagement einer Zimmerei ausgezeichnet funktioniert, lässt es sich nicht vermeiden, dass Forderungsausfälle aufgrund der Insolvenz von Kunden zu beklagen sind. Die meisten Unternehmen finden sich jedoch viel zu schnell mit einem Totalverlust ihrer Forderung ab und überlassen es ausschließlich dem Geschick des Insolvenzverwalters, für eine angemessene Quote zu sorgen.
In der Regel sieht das Ergebnis dann wie folgt aus:
Nach durchschnittlich vier Jahren erhalten die Gläubiger die Mitteilung, dass das Unternehmen nicht saniert werden konnte und nach Abzug der Verwalterkosten für die Gläubiger lediglich eine Quote von durchschnittlich weniger als 4% verbleibt. In Zweidritteln der Fälle liegt die Quote für die Gläubiger dabei sogar bei Null Prozent!
Hält man sich § 1, Satz 1 der Insolvenzordnung vor Augen, liegt es nahe, den Insolvenzverwaltern als Berufsgruppe mangelhafte Zielerreichung zu testieren. Im § 1 Insolvenzordnung steht nämlich folgendes zu den Zielen des Insolvenzverfahrens geschrieben:
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.
Insolvenzrichter und Verwalter entscheiden allein
Eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Gläubigerbefriedigung ist die Tatsache, dass die Gläubiger ihre Interessen in laufenden Verfahren häufig nicht wahrnehmen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Beteiligung an einem Insolvenzverfahren macht für den einzelnen Gläubiger wirtschaftlich selten Sinn das betrifft auch Zimmereien durchschnittlicher Betriebsgröße. Die Folge ist, dass entscheidende Versammlungen meist ohne Gläubigervertreter abgehalten werden. D.h. Insolvenzrichter und Insolvenzverwalter treffen wesentliche auch die Quoten beeinflussende Entscheidungen ohne eine echte Interessensvertretung seitens der Gläubiger.
Diese Praxis zu ändern und allgemein die Instrumente der Insolvenzordnung zum Wohle der Gläubiger besser einzusetzen, hat sich die gemeinnützige Gläubigerschutzvereinigung (GSV) zum Ziel gesetzt. Der GSV hilft den Gläubigern, ihre Interessen durchzusetzen und sich als Solidargemeinschaft Gehör zu verschaffen. Das geschieht von Beginn an im vorläufigen Gläubigerausschuss, der bei Einstimmigkeit den Insolvenzverwalter bestimmen oder die Eigenverwaltung festlegen kann.
Kooperation, Wissensaustausch und Mitbestimmung
Der Erfahrung nach ist der beste Weg, eine Krise zu bewältigen, die Kooperation und der Wissensaustausch der Beteiligten. Schon im Vorfeld drohender Insolvenzen ist es wichtig, Gläubiger frühzeitig zu beraten und optimal zu vertreten.
"Auch als Zimmerer kann man also sehr wohl aktiv werden. Eine Beteiligung an den wesentlichen Entscheidungen im Verfahren ist von großer Bedeutung", resümiert der GSV-Vorsitzende Professor Dr. Hans Haarmeyer. Haarmeyer ist Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht und lehrt am RheinAhrCampus in Remagen. Der erfahrene Experte kritisiert die mangelnde Qualifikation und oft nicht leistungsgerechte Abrechnungspraxis vieler Insolvenzverwalter. "Wir brauchen eine Hinwendung zum Sanierungsgedanken. Retten statt ruinieren muss das Motto lauten. Derzeit sind viele Insolvenzen reine Liquidationen, also Wertevernichtungen."
Welche Kriterien ein Insolvenzverwalter erfüllen sollte, legt ein neues Gütesiegel fest, das vom GSV entwickelt wurde. Es definiert die Qualitäten des Insolvenzverwalters aus Sicht der Betroffenen. Dazu gehören seine Unabhängigkeit, die Größe seines Büros und die Anzahl der Mitarbeiter ebenso wie Referenzen und Ergebnisse seiner Arbeit.
Schuldner und Gläubiger sitzen im selben Boot
Der Schaden kann für alle Beteiligten nur dann minimiert werden, wenn die Schuldner immerhin 1 Mio. seit 1999 motiviert werden, sich neu auf die Füße zu stellen. "Eine gemeinsame Denke, ein gemeinsames Ziel" müsste die Devise sein. Die Sanierungsorientierung soll deshalb auch im ESUG, dem aktuell diskutierten Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, eine stärkere Bedeutung erlangen. Haarmeyer: "Wenngleich noch unvollkommen, ist das der erste ernsthafte Versuch einer Bundesregierung, das Insolvenzverfahren vom Kopf auf die Füße zu stellen."
Wenn es in diesem Zuge auch gelänge, mehr Insolvenzplanverfahren zu initiieren, könnten mehr Unternehmen fortgeführt werden, die grundsätzlich lebensfähig sind. Dies würde nicht nur zu höheren Quoten für die Gläubiger führen, sondern dem insol¬venten Unternehmen zu einem hoffnungsvollen Neustart verhelfen. Dadurch blieben möglichst viele Arbeitsplätze und langjährig aufgebautes Betriebs-Know-how erhalten, auch zum Wohle der gesamten Volkswirtschaft. Letztlich müsse es, so Haarmeyer, auch darum gehen, die Verfahren deutlich zu beschleunigen, sodass z.B. wie in Österreich Sanierungsprozesse in 90 Tagen durchgeführt und abgeschlossen werden könnten.
Gläubigerschutz eine überlegenswerte Absicherung
GSV-Vollmitglieder können Unternehmen, Freiberufler und in- und ausländische Kaufleute werden. Der Mitgliederbeitrag ist abhängig von der Zahl der Mitarbeiter im Unternehmen. Die Mitglieder können mithilfe einer Datenbank vier Mal täglich erfahren, welche ihrer Kunden in Existenznöte geraten. Neben diesem Frühwarnsystem können sie im "Komplett-Service Insolvenzvertretung" u.a. folgende Leistungen beanspruchen:
1) Prüfung und formgerechte Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter.
2) Geltendmachung von Aussonderungsrechten (z.B. Eigentum und Eigentumsvorbehalt), Absonderungsrechten (z.B. Sicherungsübereignung) sowie weiteren Sonderrechten.
3) Wahrnehmung aller wichtigen Termine im Insolvenzverfahren.
4) Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, der Schuldnerfirma und deren Vertreter.
5) Kontrolle der Quotenbefriedigung für Gläubiger und Überwachung von Zahlungsterminen.
Auch in allen außergerichtlichen Fragen rund um Krise und Krisenbewältigung, Sanierung und Insolvenz bietet sich der GSV e.V. als Partner an. Um den Unternehmen direkt vor Ort helfen zu können, hat der GSV e.V. ein regionales Betreuungsnetzwerk aufgebaut (Adressen unter www.gsvservice.eu/regionalkonzept).
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich auf www.gsv.eu. Für Rückfragen stehen Interessierten Rechtsfachwirt Jürgen Valder und Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Andreas Wendlandt im GSV-Compentence Center zur Verfügung (Telefon 0221 / 12 604-100, info@gsv.eu).
