
Nach der Richtlinie sind Bauprodukte:
1. Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut zu werden,
2. aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
Alle Bauprodukte unterliegen einer Vielzahl von Anforderungen und Vorschriften, die umfassend und vollständig nur schwer dargestellt werden können. Eine Auswahl wichtiger Vorschriften und ihre Bedeutung sind im ZIMMERMEISTER KALENDER kurz zusammengestellt:
- BGB und VOB
- Bauproduktengesetz (BauPG)
- Landesbauordnungen
Die ausführlichen Grundlagen für Bauprodukte für den Holzbau im ZIMMERMEISTER KALENDER (Zugangscode erforderlich).