Mit dem Anbringen des Ü-Zeichens erklärt der Hersteller die Übereinstimmung seines Bauproduktes mit der in der Bauregelliste A, Teil 1, aufgeführten technischen Regel bzw. mit dem entsprechenden Verwendbarkeitsnachweis. Als Nachweisverfahren für die Übereinstimmung sehen die Landesbauordnungen verschiedene Möglichkeiten sowie verbindliche Angaben vor.
Die verschiedene Nachweisverfahren sowie die verbindlichen Angaben im ZIMMERMEISTER KALENDER (Zugangscode von Seite 1 erfordlich).