SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe

Corona 15. October 2020 Broschüre: Die Infektionsgefahr am Bau minimieren

Die BG BAU hat den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe“ angepasst und gemäß der aktuellen Vorgaben und Themen aktualisiert. Der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe“ konkretisiert - sowohl den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) als auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Angesprochen werden in der Handlungshilfe konkrete Themen zum Infektionsschutz in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen: Schutzabstände, Hygieneregeln, Einsatz von Mund- und Nasenschutz, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Umgang mit Verdachtsfällen, die arbeitsmedizinische Vorsorge und vieles mehr. Aktualisiert wurden nun angesichts der Herbst- und Wintersaison auch Maßnahmen zum richtigen Lüften, um virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

Erstellt wurde die Handlungshilfe mit Partnern aus der Baubranche – als gemeinsames Angebot für die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich an der Handlungshilfe orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

zuletzt editiert am 04.08.2021