Die BG BAU hat den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe“ angepasst und gemäß der aktuellen Vorgaben und Themen aktualisiert. Der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe“ konkretisiert - sowohl den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) als auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Angesprochen werden in der Handlungshilfe konkrete Themen zum Infektionsschutz in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen: Schutzabstände, Hygieneregeln, Einsatz von Mund- und Nasenschutz, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Umgang mit Verdachtsfällen, die arbeitsmedizinische Vorsorge und vieles mehr. Aktualisiert wurden nun angesichts der Herbst- und Wintersaison auch Maßnahmen zum richtigen Lüften, um virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.
Erstellt wurde die Handlungshilfe mit Partnern aus der Baubranche – als gemeinsames Angebot für die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich an der Handlungshilfe orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.