
Mit der neuen Ausgabe 2019 werden Änderungen in Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - DIN 1960) und Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) gültig. Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) wurde unverändert aus der VOB 2016 übernommen.
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