Mehrere Europaflaggen wehen vor einem modernen EU-Gebäude mit Glasfassade.
Die Novelle soll den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz im Bereich des Bauens stärken. (Quelle: Tim Reckmann_pixelio.de)

EU-Bauproduktenverordnung 2025-01-13T10:39:39.331Z Fokus auf nachhaltiges Bauen

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist veröffentlicht worden. Sie soll als Teil des europäischen Green Deal einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche legen. Die Novelle stärke laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz im Bereich des Bauens.

Mit den neuen Vorgaben sollen Normungsprozesse erleichtert und beschleunigt werden. Dies erfolge durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet. Zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung ermöglichen darüber hinaus die Überwachung der Märkte für Bauprodukte, sodass nicht EU-konforme Produkte leichter identifiziert werden können. Die neue EU-Bauproduktenverordnung trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Die Bauwirtschaft hat ein Jahr Zeit, sich mit dem geänderten Rechtsrahmen vertraut zu machen, bevor der neue Gesetzestext zum 8. Januar 2026 in der Breite anwendbar wird.

Ziel der Bauproduktenverordnung es, die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten zu harmonisieren und Hindernisse für den Handel mit Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen. Ein Hersteller ist verpflichtet, für ein Bauprodukt, das unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, eine Leistungserklärung zu erstellen, um dieses Produkt in Verkehr bringen zu können. Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit dieser erklärten Leistung und den geltenden Anforderungen. Bei bestimmten Produkten sind Hersteller von dieser Verpflichtung ausgenommen.

zuletzt editiert am 14. Januar 2025
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