Ein Mann mit Helm und Auffangurt steht auf einer Holzhausbaustelle und nimmt eine Holztafelelement an, das vom Kran transportiert wird.
Die Lastaufnahmemittel für den Krantransport auf der Baustelle müssen sicher sein. (Quelle: Dennis Krause BG Bau)

Technik 2024-05-29T07:46:10.348Z Anschlagmittel im Holzbau: formschlüssig oder kraftschlüssig?

Arbeitssicherheit Auf der Baustelle werden große und schwere Holzbauelemente mithilfe eines Krans eingehoben. Um gefährliche Lastabstürze zu verhindern, müssen geeignete Lastaufnahmemittel verwendet und deren korrekter Einbau beachtet werden.

Unternehmen dürfen im Holzbau nur Lastaufnahme- und Anschlagmittel auswählen und ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen, die für den Werkstoff „Holz“ geeignet sind und bei den jeweils zu erwartenden Bedingungen sicher verwendet werden können. Anhand der Gefährdungsbeurteilung, die der Unternehmer durchzuführen hat, müssen Lastaufnahmemittel gewählt werden, die für ein sicheres An- und Abschlagen sowie das Versetzen von Lasten, zum Beispiel vorgefertigten Holzrahmenbauwänden, geeignet sind. Es gilt also die am besten geeigneten Anschlagmittel für die geplanten Arbeiten zu finden.

Das nennt man „kraftschlüssig“

Aus Unkenntnis werden jedoch immer wieder ungeeignete Lastaufnahmemittel gewählt. Infolgedessen kann es zum Lastabsturz kommen. Systeme, bei denen bewegliche Klemmen in vorgebohrte Löcher eingesteckt und beispielsweise durch Anheben der Last verspannt werden, gelten im Sinne der Vorschriften zum Arbeitsschutz als kraftschlüssig. Dabei ist es unerheblich, ob sich dabei gerillte Oberflächen in Hölzer einpressen.

Welche Haltekräfte vom Lastaufnahmemittel auf die Hölzer übertragen werden können, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel:

  • Nässe, Holzfeuchte
  • Bohrlochtoleranz (Gesamtdurchmesser, Oval, Tiefe, …)
  • Astigkeit, Harzgehalt
  • Faserverlauf
  • Risse
  • Zu geringer Randabstand kann eventuell zu Aufreißen des Holzes führen.
  • Abnutzung der Einpressrillen am Anschlagmittel
  • Späne im Bohrloch

Beobachtet wurde zudem, dass sich manche Systeme beim Aufsetzen der Last unbeabsichtigt lösen können, da das Anpressen im Bohrloch durch die Gewichtskraft geschieht.

Keine kraftschlüssigen Anschlagmittel im Gefahrenbereich

Das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung ob kraft- oder formschlüssige Anschlagmittel verwendet werden, ist, ob sich Personen im Gefahrenbereich der angehobenen Last befinden können. Aus den Regelwerken geht hervor, dass sich grundsätzlich keine Personen unter hängenden Lasten bzw. im Gefahrenbereich aufhalten dürfen. Kann dies nicht sicher ausgeschlossen werden, dürfen keine kraftschlüssigen Anschlagmittel verwendet werden. Folglich sind formschlüssige Anschlagmittel zu verwenden.

Auf Baustellen sind in der Regel mehrere Gewerke tätig. Auch Privatpersonen haben manchmal freien Zugang. Werden kraftschlüssige Anschlagmittel verwendet, reicht ein einfaches Betretungsverbot nicht aus. Der Zutritt zum Gefahrenbereich muss wirksam verhindert und der Bereich ggf. abgesperrt sein.

Eine Hand steckt ein kraftschlüssiges Anschlagmittel in ein Loch, das sich im Rahmen eines Holzbauelements befindet.
Kraftschlüssige Anschlagmittel nehmen die Lasten über Saug-, Magnet- oder Reibkräfte auf. Reibkräfte treten zum Beispiel bei in Bohrungen eingesetzten Spreizankern auf. (Quelle: Der Zimmermann)

Gelegentlich wird vorgeschlagen, kraftschlüssig angeschlagene Bauteile zusätzlich durch Umschlingen mit Hebebändern oder Ketten zu sichern, damit ein sicheres Handhaben möglich ist.

Von dieser Möglichkeit muss aus mehreren Gründen dringend abgeraten werden:

  • Meist begibt sich eine Person zum Anbringen in den Gefahrenbereich.
  • Es muss angenommen werden, dass die Umschlingung nicht durchgängig bei allen Hebevorgängen stattfindet. Folglich ist vorhersehbar, dass sich die Beschäftigten in den Gefahrenbereich begeben.
  • Die Umschlingung muss die gesamte Last sicher halten – warum sollte dann überhaupt noch ein kraftschlüssig wirkendes Anschlagmittel verwendet werden?
  • Bei flächigen Bauteilen (Wand-, Dach- und Deckenelementen) muss die Umschlingung vor dem endgültigen Absetzen entfernt werden. Dafür müssen Personen den Gefahrenbereich betreten.
Ein Holzrahmenbauelement hängt an einem Hebeband am Krangeschirr.
Formschlüssige Lastaufnahmemittel um- oder unterfassen die Last, wie hier die eingebauten Hebebänder. (Quelle: Der Zimmermann)

Bei der Ermittlung des Gefahrenbereichs sind das Kippen eines abstürzenden Bauteils auf beide Seiten, das Lastpendeln, die Hubhöhe und dabei das Abdriften von flächigen Bauteilen zu berücksichtigen. Die Größe des Gefahrenbereichs und die Schwierigkeit einer wirksamen Absperrung machen deutlich, dass kraftschlüssig wirkende Anschlagmittel für Baustellen in der Regel ungeeignet sind. Es sind viele formschlüssig wirkende Alternativen verfügbar. Bewährt haben sich neben vielen anderen zum Beispiel aufschraubbare Anschlagplatten, durchsteckbare Seilschlaufen mit Einschlagmuttern oder fest eingebaute Einweghebebänder.

zuletzt editiert am 30. März 2026