Bayerns Bauminister Christian Bernreiter und Forstministerin Michaela Kaniber stellten bei der Besichtigung einer sich im Bau befindlichen Wohnanlage in Holz-Hybridbauweise in Utting den neuen Holzbauzuschuss vor.
Mit der Einführung des Holzbauförderprogramms im Rahmen der Klimaoffensive „Klimaland Bayern“ setzt der Freistaat Bayern neue Impulse in der Klimastrategie. Das Programm ist ein wichtiger Baustein, um das ehrgeizige Ziel, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein, zu erreichen. Der Freistaat übernimmt damit eine Vorreiterrolle, da nicht direkt der Baustoff Holz, sondern seine Klimawirksamkeit, also die Speicherung von CO2, gefördert wird. Davon profitieren werden private Bauherren ebenso wie Unternehmen und Kommunen.
Ziel des neuen Holzbauzuschusses ist es, den Baustoff Holz aufgrund seiner Klimawirksamkeit, zu der insbesondere seine Fähigkeit zur langfristigen Bindung von CO2 und die Reduktion von energiebedingten CO2-Emissionen beitragen, noch stärker zu fördern. Die Förderung zielt darauf ab, endliche Ressourcen durch eine vermehrte Verwendung von Bauelementen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen zu schonen. Voraussetzung für eine Förderung eines Bauvorhabens ist, dass seine Tragwerkskonstruktionen überwiegend aus Holz bestehen. Die Menge des gebundenen Kohlenstoffs wird dabei mittels einer speziellen Berechnungsmethode ermittelt.
Gefördert werden können kommunale Gebäude wie Verwaltungsgebäude sowie soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten. Ebenso werden Neubau, Erweiterung und Aufstockung mehrgeschossiger Wohngebäude gefördert. Davon sollen Städte und Gemeinden, aber auch private Bauherren und Unternehmen profitieren. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und kann auch mit den Wohnraumförderprogrammen kombiniert werden. Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge. Die Förderung beträgt bis zu 200.000 Euro je Baumaßahme.
Um die Förderung zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Die genauen Förderbedingungen und Informationen zur Beantragung können unter diesem Link abgerufen werden.