Vertragsrecht - Mit der Herausgabe der VOB 2016 ist auch die Allgemeine Technische Vertragsbedingung für Zimmer- und Holzbauarbeiten, ATV DIN 18334, in einer umfangreichen fachtechnischen Überarbeitung veröffentlicht worden. Damit Zimmerei- und Holzbaubetriebe auf dem neuesten Stand arbeiten, fasst der Artikel die wichtigsten Änderungen zusammen.

Nach über 16 Jahren war die Überarbeitung geboten, um die ATV DIN 18334 der technischen Entwicklung anzupassen. Zudem hat der Hauptausschuss Hochbau, zuständig für die VOB Teil C, eine grundsätzliche Umstrukturierung des Abschnitts 5 vorgenommen, und es wurden die Abrechnungsgrundlagen für Gerüste maßgeblich überarbeitet. Bei den Gerüsten richtet sich die Abrechnung nunmehr nach der Arbeitshöhe von 3,50 m anstatt wie bisher nach der Höhe der Arbeitsbühne von 2 m über Gelände oder Fußboden. Die Änderungen des Abschnitts 5 und bei der Abrechnung von Gerüsten haben dazu geführt, dass zahlreiche ATVen geändert worden sind, damit einheitliche Abrechnungsgrundlagen in diesen Bereichen gewährleistet werden.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in DER ZIMMERMANN 1-2.2017 .
Autor : Dieter Kuhlenkamp