Sachverständige berichten - Wohl kaum in einem anderen Bereich des Holzbaus werden Baustoffe, Konstruktionen und Ausführungen so kontrovers diskutiert wie bei bewitterten Konstruktionen, vorzugsweise bei Balkonen und Terrassen.

Regelwerke wie die VOB/C DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ oder die DIN 68800-2 „Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau“ enthalten einige Hinweise und Vorgaben für solche Bauten. Jedoch steckt bei Konstruktionen, die der Witterung direkt ausgesetzt sind, der Teufel (wie so häufig) im Detail. Scheinbare Kleinigkeiten bei der Materialauswahl und in der Bauausführung können die Dauerhaftigkeit solcher Bauteile entscheidend beeinflussen.
Nicht nur auf privatem Grund, auch bei Objektbauten verschiedenster Art wird Holz als naturnaher und in seinen Gestaltungsmöglichkeiten so vielfältiger Baustoff wiederentdeckt. Bei nicht oder nur teilweise überdachten Bauwerken stellt sich allerdings sehr rasch die Frage nach der Dauerhaftigkeit. Feuchte und Nässe sind der Feind aller Baustoffe – da ist der Werkstoff Holz leider keine Ausnahme. Während gelegentliche Feuchte oder auch mal Schlagregen das Holz im Normalfall nicht beeinträchtigen, kann längerfristige Nässe durchaus zu Schäden führen, insbesondere durch holzabbauende Pilze. Fachwissen und Praxiserfahrungen von Zimmerleuten und Holzbauern sind gerade bei bewitterten Holzkonstruktionen ein wertvolles Gut. Zusätzlich sind auch die einschlägigen Normen und Regelwerke, die sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“, zu beachten. Bei bewitterten Bauteilen wie Balkonen und Terrassen ist der Feuchtehaushalt im Holz ein wesentliches Kriterium, somit eine mögliche Wasseranreicherung und das Austrocknungsverhalten.

Gebrauchsklasse frühzeitig klären
Außenbauteile in Holz ohne direkten Erd- oder Salzwasserkontakt, die der Witterung ausgesetzt sein können, werden nach DIN 68800 der Gebrauchsklasse 3 (GK 3) zugewiesen. Dort erfolgt eine weitere Untergliederung in GK 3.1 und GK 3.2, wobei ein Holzfeuchtegehalt von 20 % die Grenze bildet. Konstruktionen, bei denen eine Holzfeuchte von 20 % nicht oder nur gelegentlich überschritten wird, dazu zeitlich begrenzt, werden der GK 3.1 zugeordnet. Wenn häufiger und über längere Zeiträume Holzfeuchten oberhalb von 20 % zu erwarten ist, erfolgt eine Einstufung in GK 3.2. Diese Einstufung muss in den allerersten Planungsphasen erfolgen und hat erhebliche Auswirkungen auf Material und Konstruktion. Besonders resistente Holzarten wie Afzelia, Bangkirai, Bongossi oder Teak sind in GK 3.2 verwendbar. Andere Holzarten sind in dieser Gebrauchsklasse nur mit einem vorbeugenden chemischen Holzschutz zulässig.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie in DER ZIMMERMANN 9.2016.
Autor : Josef Egle