Mit dem neuen Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" bietet die KfW Bankengruppe ein Nachfolgeprogramm von "Energieeffizienzberatung" an. Am 01.03.2012 trat die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft, die für alle vom Unternehmen ab dem 16.03.2012 gestellten und bei der KfW eingehenden Anträge gilt. Damit verbunden sind insbesondere veränderte Anforderungen an Energieberater.
Die bislang geltenden Allgemeinen Zulassungsbestimmungen für den Einsatz als Energieberater entfallen mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie. Künftig sind nur noch Energieberater zugelassen, die entweder ein (Fach-)Hochschulstudium in den Fachbereichen Ingenieurwissenschaften oder Naturwissenschaften abgeschlossen haben oder als Sachverständige nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) in Verbindung mit Anlage 11, Ziffer 1, 3 und 4 (Ausstellungsberechtigter für Ausweise für Nichtwohngebäude) zugelassen sind. Energieberatern, denen entsprechende Nachweise fehlen, wird bis 31.08.2012 eine Übergangsfrist eingeräumt, um sich den neuen Anforderungen anzupassen. (Quelle: KfW-Rundschreiben v. 28.02.2012)
Im Lehrgang DIN V 18599 Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden an der Akademie der Hochschule Biberach können Energieberater die notwendigen Fachkenntnisse erwerben, um die Anforderungen an Ausstellungsberechtigte für Ausweise für Nichtwohngebäude nach Anlage 11, Ziffer 1, 3 und 4 nachweisen zu können. Der nächste Lehrgang startet am 23.04.2012 in Biberach.
Eine weitere Übergangsregelung gilt es für Energieberater zu beachten, die sich in die neue "Energieeffizienz-Expertenliste" (dena) eintragen möchten und bislang noch keine BAFAZugangsberechtigung besitzen. Wer sich auf die neue Liste eintragen möchte, muss künftig eine entsprechende Weiterbildung nachweisen, die sich an einem erweiterten Leistungskatalog, der mindestens 200 Unterrichtseinheiten umfasst, orientiert. Experten mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV, die bis 30.06.2012 eine BAFA-konforme Weiterbildung beginnen oder bereits abgeschlossen haben, können sich im Rahmen einer Übergangsregelung in der dena-Expertenliste registrieren lassen, ohne den erhöhten Weiterbildungsumfang ableisten zu müssen.
Der Fachkurs Energetische Gebäudesanierung ab 07.05.2012 mit 120 Unterrichtseinheiten erfüllt die Voraussetzungen der BAFA und berechtigt somit zum Eintrag auf die Liste. Energieberater, denen der entsprechende Qualifikationsnachweis noch fehlt, können in diesem Kurs noch rechtzeitig ohne den erhöhten Weiterbildungsumfang die Voraussetzungen erwerben, um sich in der neuen dena-Liste zu registrieren und damit künftig Anträge für das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen und die von der KfW Bankengruppe geforderte Baubegleitung und Planung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und unterschreiben zu dürfen.
Für beide Lehrgänge kann noch die ESF-Fachkursförderung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Anspruch genommen werden, wodurch bis zu 50 % Zuschuss auf die Teilnehmergebühr möglich sind. Da die Fördermittel aus diesem Programm inzwischen ausgeschöpft sind, kann die ESFFachkursförderung nur noch für Kurse in Anspruch genommen werden, für die diese Fachkursförderung bereits bewilligt ist. Mit dem Auslaufen des Programms entflällt diese attraktive Fördermöglichkeit zukünftig. Weiterbildungsinteressierte, die in naher Zukunft eine entsprechende Weiterbildung planen, sollten sich also beeilen, wenn sie noch in den Genuss der ESFFachkursförderung kommen möchten.
Auskünfte zu allen Veranstaltungen sowie weiteren Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der
Akademie der Hochschule Biberach, Memelstr. 7, 88400 Biberach, Telefon: 0 73 51 / 5 82 - 5 51, E-Mail: kontakt@akademie-biberach.de, Web: www.akademie-biberach.de