Kleinhanß
Neuer Geschäftsführer der Qualitätsgemeinschaft Holzbrückenbau e. V. (QHB) ist Dr.-Ing. Karl Kleinhanß. Bild: QHB

News 2014-05-07T00:00:00Z Neuer Geschäftsführer bei der Qualitätsgemeinschaft Holzbrückenbau

Die Qualitätsgemeinschaft Holzbrückenbau (QHB) hat einen neuen Geschäftsführer: Dr.-Ing. Karl Kleinhanß. Der QHB-Vorstand (1. Vorsitzender: Josef Schmees; 2. Vorsitzender: Frank Miebach; 3. Vorsitzender: Prof. Volker Schiermeyer) konnte den sach- und fachkundigen Ingenieur, der 15 Jahre als Abteilungsleiter Brückenbau bei der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) in Berlin tätig war, für diese Position gewinnen. Sein besonderes Interesse galt zuletzt dem Holzbrückenbau.

Dr. Kleinhanß wurde bei der Mitgliederversammlung am 2. April 2014 in Bad Wöris­hofen vom einstimmig wiedergewählten Vorstand unter Zustimmung aller QHB-Mitglieder zum neuen Geschäftsführer bestimmt und eingesetzt. Er löst Prof. Dr.-Ing. Heinz Brüninghoff ab, der nun erster Ehrenvorsitzende der QHB wird.

Mit Dr. Kleinhanß will die QHB dem Holzbrückenbau bei den oberen Baubehörden und Ministerien eine größere Akzeptanz verschaffen und sich als Ansprech­partner positionieren.

Zwei Arbeitsgruppen und eine Selbstverpflichtungserklärung

Unter der neuen Geschäftsführung will die QHB zwei Arbeitsgruppe bilden: Die eine wird einen Prototypen für ein Musterbauwerk bzw. eine Musterstatik eines typischen Über­führungsbauwerks über Bundesstraßen und Autobahnen für Schwerlast­verkehr erarbeiten. Die QHB sieht hier großes Potenzial und will für potenzielle Aufträge gerüstet sein. Eine weitere Arbeitsgruppe wird sich dem eminent wichtigen Thema „Brückenprüfung“ widmen, da es für den Holzbrückenbau bisher keine verbindliche Richtlinie gibt, wie man eine Holzbrücke vernünftig prüft und einstuft.

Als zentrales Instrument der QHB wird es zukünftig außerdem eine Selbst­verpflichtungserklärung geben, die sich an die RAL-Gütezeichen Ingenieurholzbau (RAL-GZ 405) anlehnt. Mit ihr verpflichten sich die Mitglieder, die darin genannten Bedingungen einzuhalten.

zuletzt editiert am 04. August 2021
Newsletter