Spricht man heutzutage über modernen Holzschutz, so spricht man gleichzeitig über den Verzicht auf Chemie, wo es möglich ist. Holzschutz findet am besten in der Konstruktion selbst statt. Denn Holz, das konstruktiv richtig verarbeitet ist, hält – dauerhaft und ohne chemische Behandlung.
Mit den vier Teilen von DIN 68800 liegt seit ein paar Jahren eine komplette Neuregelung des Holzschutzes vor. Das ist insofern günstig, weil damit sämtliche Aspekte in „einem Guss“ novelliert sind. Die Normenreihe teilt sich auf in:
DIN 688001:201110 „Holzschutz – Allgemeines“
DIN 688002:201202 „Holzschutz – Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau“
DIN 688003:201202 „Holzschutz – Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln“
DIN 688004:201202 „Holzschutz – Bekämpfungs und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten“
Die bauaufsichtliche Handhabung der Norm ist bundesweit leider nicht einheitlich, so dass der Nutzer immer die für das Bauvorhaben jeweils geltende Landesbauordnung konsultieren muss. Die ggf. bauaufsichtlichen Einführungserlasse werden nach und nach erfolgen, so dass hier noch keine abschließende Übersicht gegeben werden kann. Die Einführungserlasse können unterschiedlich ausfallen: ●● bauaufsichtliche Einführung aller Normenteile ohne Einschränkung, ●● bauaufsichtliche Einführung eines Teiles der Normenteile ohne Einschränkung, ●● bauaufsichtliche Einführung aller Normenteile mit generellen Einschränkungen für alle Teile, ●● bauaufsichtliche Einführung eines Teiles der Normenteile mit generellen Einschränkungen für diesen Teil, ●● bauaufsichtliche Einführung von Normenteilen mit jeweils verschiedenen Einschränkungen für diese. Es kann auch vorkommen, dass ein Land gar nichts von der Normenreihe bauaufsichtlich einführt (voraussichtlich Niedersachsen). Für den Nutzer ergibt sich: ●● Eingeführte Technische Baubestimmungen (ETB) sind unbedingt einzuhalten, wenn keine Zustimmung im Einzelfall für eine Abweichung davon erteilt ist. ●● Ohne Einführung stellen die Normenteile „anerkannte Regeln der Technik“ dar.
10 1 Allgemein
Keinen Fehler macht, wer in Ländern ohne bauaufsichtliche Einführungen die Normenreihe wie eine ETB betrachtet und einhält.
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