Antwort c) ≥ 30 cm ist richtig.
Erläuterung: Nach den „Fachregeln des Zimmererhandwerks - Außenwandbekleidungen aus Holz“ ist zwischen der Außenwandbekleidung aus Holz oder Holzwerkstoffen und Oberkante Gelände bei nichtspezifiziertem Geländebelag ein Abstand von 30 cm einzuhalten. Der Abschluss der Holzfassade kann auf 15 cm über Oberkante Gelände reduziert werden, wenn gemessen ab Außenkante der Außenwandbekleidung eine mindestens 150 mm breite Kiesschüttung (Korngröße 16/32) vorhanden ist. Weitere Maßnahmen lassen noch geringere Abstände zum Gelände zu.
