Eine neue DGUV Regel formuliert klar und übersichtlich, wie die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau umgesetzt werden können. Sie konkretisiert die rechtlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“.
„Mit der Regel wird erläutert, welche Maßnahmen notwendig sind, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.“ Das sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
Für Bauarbeiten typisch sind Tätigkeiten auf ständig wechselnden Baustellen. Hier verändern sich Arbeitsbedingungen mit jedem Baufortschritt. Dazu kommen regelmäßig neue Projektbeteiligte und unterschiedlichste Wetterlagen. All das führt dazu, dass sich auch Gefährdungen und Risiken immer wieder ändern. Den damit verbundenen Herausforderungen an den Arbeitsschutz wird die neue DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten “ gerecht: Sie formuliert konkrete Hinweise zur DGUV Vorschrift 38.
Schwerpunkte: Prävention von Absturzgefahren, Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen sowie Standsicherheit und Tragfähigkeit
Die DGUV Vorschrift ist im April 2020 grundlegend überarbeitet worden. Dabei wurden die Inhalte mit den Anliegen des staatlichen Vorschriftenwerks, zum Beispiel mit der Arbeitsstättenverordnung sowie der Betriebssicherheitsverordnung, abgestimmt. Der Fokus wurde auf die wesentlichen Gefährdungen auf den Baustellen gelegt.
„Mit dieser übersichtlichen Regel wollen wir die Bauwirtschaft unterstützen, die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten zu erfüllen“, betont Bernhard Arenz. Bei den Erläuterungen zu Organisation, Einrichtungen und Arbeitsmitteln im Betrieb werden eindeutige Schwerpunkte benannt. Diese liegen zum Beispiel auf den Themen Prävention von Absturzgefahren, Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen sowie Standsicherheit und Tragfähigkeit. Aber auch die Themen sichere Verkehrswege sowie Schutz vor herabfallenden Gegenständen werden benannt.
Die neue DGUV Regel „Bauarbeiten“ als pdf.
