Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz empfiehlt eine einmalige Sonderprüfung für Tragwerke in Nagelplattenbauweise mit großen Spannweiten. Nun stellt der Verband GIN eine Empfehlung für einen praktikablen Prozess zur Verfügung.
Das Flowchart mit detaillierten Erläuterungen steht auf der Webseite des GIN (Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V.) zum Download bereit. Es wurde vom GIN in Zusammenarbeit mit Prof. Mike Sieder (Institut für Baukonstruktion und Holzbau der TU Braunschweig) und im Dialog mit der Bauaufsicht entwickelt. Herausgekommen ist ein Leitfaden für einen praktikablen Prozess, bei dem Schritt für Schritt unterschiedliche Kriterien betrachtet und bewertet werden. Zunächst wird festgestellt, ob das Bauwerk überhaupt einer Sonderprüfung zu unterziehen ist. Dies gilt nämlich nur für Nagelplattenkonstruktionen, bei denen die Stützweite 12 m und/oder die Kragweite 6 m übersteigt. Und das auch nur dann, wenn die Nagellänge nicht verlässlich feststellbar ist oder die Nägel kürzer als 12 mm sind.
Erläuterungen zu jedem einzelnen Schritt entlang des Entscheidungsbaums ergänzen das Ablaufschema. Auf Anfrage bietet der GIN auch Seminare zur Nagelplattenbauweise mit Schwerpunkt Begehung der Dachkonstruktion an. Hier werden Grundlagen vermittelt, warum entsprechende Begehungen erforderlich sind und was in Vorbereitung des Termins zu beachten ist (z.B. Einsehen der Bestandsstatik usw.). Außerdem erhalten Seminar-Teilnehmer zu jedem Überprüfungsschritt des beschriebenen Monitorings detaillierte Informationen.
