Anfang Juli fand die offizielle Verabschiedung der neu festgestellten ‚Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland‘ (bekannt als ‚Tegernseer Gebräuche‘), statt. Damit liegt ein aktualisierter Rahmen für den Handel mit Holz und Holzprodukten vor, der laut dem Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. den Ansprüchen neuer Produkte sowie den Voraussetzungen des modernen Geschäftsverkehrs Rechnung tragen soll. Holzbau Deutschland hat dagegen die Neufeststellung abgelehnt.
„In enger Zusammenarbeit mit einem breiten Bündnis von Vertretern der Holzwirtschaft ist es gelungen, die ‚Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland‘, bekannt als ‚Tegernseer Gebräuche‘ umfassend zu überarbeiten und neu festzustellen. Unter der Koordination des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel (GD Holz) konnte damit ein über sechs Jahre andauernder Prozess erfolgreich beendet und ein von allen Akteuren getragener zeitgemäßer Rahmen für den Holzhandel in Deutschland geschaffen werden“, kommentiert GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel anlässlich der Verabschiedung durch die Kommission.
Die Neufeststellung wurde 2016 vom Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) mit dem Ziel gestartet, die traditionsreichen Handelsgebräuche zu aktualisieren. 2020 übernahmen die Verbände DeSH und GD Holz das Projekt: „Seit der letzten Aktualisierung des Regelwerks im Jahr 1985, ist in der Branche viel geschehen. Nicht nur der Geschäftsverkehr hat sich mit der Digitalisierung verändert, auch die Produkte sind vielfältiger geworden, müssen spezifische Ansprüche erfüllen oder unterliegen unterschiedlichen Normen. Mit der Neufeststellung haben wir einen entsprechenden Rahmen geschaffen, der den veränderten Voraussetzungen im Wirtschaftsverkehr Rechnung trägt“ fasst DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus zusammen.
Holzbau Deutschland beteiligte sich dagegen nicht an der Neufeststellung. Rainer Kabelitz-Ciré, Geschäftsführer Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, erklärte dazu:"Das Zimmererhandwerk gehört nicht zu den beteiligten Fach- und Verkehrskreisen zur Neufeststellung der „Gebräuche im Handel mit Holz- und Holzprodukten in Deutschland“ (Tegernseer Gebräuche, Fassung 2023). Holzbau Deutschland hat neben vielen anderen holzwirtschaftlichen Verbänden eine Beteiligung an der Neufeststellung abgelehnt. Bereits in 2017 und auch im Juni 2020 haben wir gegenüber dem Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) erklärt, dass die Regelungen der Tegernseer Gebräuche nicht im Geltungsbereich des Zimmerer- und Holzbauhandwerks liegen. Im Holzbau werden von den Betrieben des Zimmerer- und Holzbaugewerbes nur geregelte Bauprodukte bestellt, verarbeitet bzw. verbaut. Die qualitativen Anforderungen für diese Bauprodukte sind in Regelwerken bzw. Normen festgelegt. Wir empfehlen unseren Innungsbetrieben gemäß der Wareneingangskontrolle entsprechend nur klar definierte und geregelte Bauprodukte zu bestellen."