„Mit den Änderungen der technischen Regeln für Bauprodukte durch Änderung der Bauregelliste ist das bewährte Ü-Zeichen für Bauprodukte zum 15. Oktober 2016 weggefallen, da ein Ersatz zwischenzeitlich nicht geschaffen worden ist. Das Nachsehen haben Bauherren, Bauunternehmer und Planer, die mit einer völlig unzureichende CE-Kennzeichnung zurecht kommen müssen.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Der Europäische Gerichtshof hat 2014 betont, dass Deutschland mit drei nationalen Zusatzregelungen für europäisch harmonisierte Bauprodukte gegen die seinerzeitige EG-Bauproduktenrichtlinie verstoßen habe. Der EuGH hat in seiner Urteilsbegründung der Bundesregierung vorgehalten, sich nicht mit den notwenigen formalen Beschwerdeverfahren nach der EG-Bauproduktenrichtlinie gegen die mangelhaften europäischen Regelungen zur Wehr gesetzt zu haben, und deshalb in den nationalen Zusatzregelungen eine Vertragsverletzung gesehen.
Eine Anpassung des deutschen Bauordnungsrechtes mit der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) ist im Gange und die Notifizierung in Brüssel ist erfolgt. Eine weiterführende Verwaltungsvorschrift (VV TB), die die Anwendbarkeit von Bauprodukten regelt, ist ebenfalls zur Notifizierung in Brüssel, aber noch nicht bestätigt worden. Mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr ist nicht zu rechnen.
Diesem Ablauf zum Trotz hat das Deutsche Institut für Bautechnik vorsorglich die Grundlage für die Anwendbarkeit von Bauprodukten nach harmonisierten europäischen Normen zum 15.10.2016 geändert, was zu einem Wegfall des bewährten Ü-Zeichens für viele Bauprodukte geführt hat. Ohne entsprechende Regelungen zu Bauproduktstandards müssen die Produkteigenschaften für jedes Bauteil einzeln ermittelt werden, was das Bauen erheblich verteuert. Regelungen, wer dies ausführen darf und auf welcher Prüfgrundlage, fehlen zurzeit ebenfalls vollständig.
„Es ist unverantwortlich, seit fast hundert Jahren gut funktionierende Regelungen ohne adäquaten Ersatz außer Kraft zu setzen. Wir fordern Bund und Länder auf, die notwendigen rechtlichen Schritte für eine schnelle Korrektur der mangelhaften europäischen Bauproduktnormen zu ergreifen. Wir brauchen umgehend Klarheit, wie ab kommender Woche Bauprodukte vertragssicher eingebaut werden können. Das gilt insbesondere für laufende Bauvorhaben Die Bauaufsicht der Länder muss sich dringend auf ein einheitliches Vorgehen einigen.
