Ein Wohnhaus im Bau mit einem großen Baukran im Hintergrund. Das Gebäude ist von einem Gerüst umgeben.
Der Gebäudetyp E soll den Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen. (Quelle: Der Zimmermann)

Gebäudetyp E 2024-11-13T12:44:59.378Z Wird es nun einfacher?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen.

Allerdings muss der Entwurf noch den Bundestag passieren. Wann und wie dieser entscheiden wird, ist in der aktuellen Situation fraglich.

Ziel des Entwurfs ist es, im Zivilrecht Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik zwischen fachkundigen Unternehmern rechtssicher zu ermöglichen, ohne das gesamte Werkvertragsrecht zu ändern.

Für das öffentliche Recht wurde bereits in § 67 der Musterbauordnung (MBauO) eine Musterbestimmung geschaffen, wonach vereinfacht von bauordnungsrechtlichen Vorgaben abgewichen werden kann. Die Länder haben diese Vorgabe bereits in ihren Landesbauordnungen umgesetzt beziehungsweise werden sie umsetzen.

Der Gesetzentwurf zur zu zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) sieht im Wesentlichen vor, dass

  • eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist,
  • von Normen und Regeln, die nur dem Komfort- und der Ausstattung dienen, unkomplizierter abgewichen werden kann und
  • Innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen und Baustoffen unaufwändiger eingesetzt werden können.

Dazu sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Gebäudetyp E steht nicht nur für einfach und experimentell, sondern auch für entbürokratisiert. … Die BGB-Anpassung ermöglicht es, beim Gebäudetyp E rechtssicher vom Baustandard abzuweichen.“

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, begrüßt die Entscheidung, mahnt aber juristische Anpassungen an, damit das Modell in der Praxis angenommen wird. „… Im nächsten Schritt müssen die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann. Durch so eine technische Unterfütterung kann der Gebäudetyp E rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden.“

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer äußerte sich wie folgt:

Im Gesetzentwurf wurde den Hauptanliegen der Vereinfachung, Beschleunigung und Ressourcenschonung Rechnung getragen. Mit dem vorliegenden Entwurf ist ein weiterer Meilenstein erreicht, einfaches Planen und Bauen auch zivilrechtlich zu flankieren…“.

Ergänzend hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen vorgelegt, die das einfache Bauen in die Praxis bringen.

Hier können Sie sich die Leitlinie und Prozessempfehlung zum Gebäudetyp E herunterladen.

zuletzt editiert am 21. November 2025