Nachdem der Zimmerer- und Holzbau-Verband Nordrhein in den vergangenen Jahren den Landesverbandstag zusammen mit den Dachdeckerverband Nordrhein durchgeführt hatte, beschloss man in diesem Jahr eine an den Interessen und Bedürfnissen des Zimmerhandwerks orientierte Veranstaltung anzubieten. Deshalb organisierte der Verband am 12. April 2024 einen eigenen fachtechnischen Tag in Dortmund.
Johannes Schmitz, Vorsitzender des Zimmerer- und Holzbau-Verbands Nordrhein, erläuterte die Entscheidung in seiner Begrüßung: „Unsere fachtechnischen Themen sollen im Vordergrund stehen. Deshalb haben wir uns dazu entscheiden, einen Tag ganz im Zeichen des Zimmererhandwerks anzubieten.“ Der Erfolg gab der Entscheidung recht, etwa 55 Zimmerleute und Branchennahe folgten der Einladung nach Dortmund. Das dieser Testballon gelungen war, sah Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW, ähnlich. Terminbedingt leider nur als Videoeinspielung begrüßte er die Teilnehmenden und sagte. „Ich wünsche mir, dass Sie zum Abschluss sagen, dass heute ein informativer Tag war, mit dem wir in Serie gehen können.“

Simon Matthiesen, Meister und Restaurator im Zimmererhandwerk aus Runkel, machte den Anfang mit dem Thema „Aufmaß und Vermessung im Zimmererhandwerk – Welche Technik brauche ich dafür?“ Die Teilnehmenden erfuhren, wie Laserscanning funktioniert, wie eine Punktewolke ausgewertet wird, mit welchen Apps und Programmen Aufmaß und Vermessung effizient umgesetzt und Mengenermittlungen und Flächenberechnungen vereinfacht werden können.

Tipps für Fordermittel
Einige Lichtblicke in den aktuellen Förderdschungel gab Jan Karwatzki vom Ökozentrum NRW in Hamm. Beim Austausch von Heizungsanlagen besteht seit dem 1. Januar 2024 wegen des aktualisiertem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Pflicht, dass die neue Anlage mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben wird. Für den Austausch wurde eine neue Förderung als Einzelmaßnahme eingeführt. Zusammen mit verschiedenen Boni liegt der Höchstsatz der Förderung bei maximal 70 Prozent. Zusätzlich stehen weitere förderfähige Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle, zur Verfügung. Einen Bonus gibt es zudem für die serielle Sanierung, wenn die werkseitig vorgefertigte Tragkonstruktion auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes erstellt wurde und mindestens 80 Prozent der wärmeübertragenden Fassadenfläche saniert wird.

Anschließend machte Michael Höllrigl, Geschäftsführer des Zimmerer- und Holzbauverbandes Nordrhein auf eine neue Plattform des NRW - Bauministeriums aufmerksam: Auf https://www.mhkbd.nrw/buerokratie-am-bau-ciao können Menschen mit Bauberufen angeben, wo die Baubürokratie verschlankt werden könnte.
Nach der Mittagspause referierte Andreas Hoffmann, Obermeister der Zimmererinnung Bonn Rhein-Sieg, zu dem Thema „„Nachhaltigkeit - Wie kann der Holzbau die aktuelle Diskussion noch besser nutzen?“. Er stellte die Frage, ob es Sinn mache, ein eigenes Nachhaltigkeitssiegels im Zimmererhandwerk zu entwickeln. „Wir werden in Zukunft damit konfrontiert werden, nachweisen zu können, ob wir nachhaltig sind.“ begründete er seinen Vorstoß zu dem Siegel.
Alles zur kleinen Bauvorlageberechtigung
Der restliche Nachmittag stand ganz im Zeichen der kleinen Bauvorlageberechtigung, die in NRW zum 1. Januar 2024 für Meisterinnen und Meister des Zimmererhandwerks eingeführt wurde. Dr. Alexander Petschulat, Justiziar bei der Ingenieurskammer Bau in NRW, erläuterte, welche Voraussetzungen neben dem Meisterbrief für die kleine Bauvorlagenberechtigung erforderlich sind – wie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung oder eine anerkannte Weiterbildung. Diese bieten beispielsweise die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. (BZB) an, wie deren Geschäftsführer Thomas Murauer gemeinsam mit Ulrike Roth, Projektmanagerin Weiterbildung, berichtete. „Neben einer eine von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannte Weiterbildung im Umfang von 80 Unterrichtsstunden vor der Antragstellung, sind die die in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten eingetragenen Personen dazu verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.“ Die Weiterbildung ist im BZB in hybrider Teilzeitform oder in Vollzeit mit Präsenz möglich. Den Reigen komplett machte Dr. Tobias Homann von der VHV Allgemeine Versicherung AG, indem er zu der Haftpflichtversicherung für bauvorlagenberechtige Zimmermeister:innen referierte. „NRW hat die strengten Vorgaben aller Bundesländer zur Nutzung der eingeschränkten Bauvorlagenberechtigung“ begann er seinen Vortrag. Als ausreichender Versicherungsschutz könne mir eine Betriebshaftversicherung mit erweiterte Planungsdeckung angesehen werden.
Bedarf nach eigener Veranstaltung
Mit einem gemütlichen Beisammensein klang der Tag aus. Beim Austausch untereinander wurde deutlich, dass die Veranstaltung eine Lücke in Nordrhein gefüllt hat, weil der Bedarf nach für das Zimmerhandwerk spezifischen Fachwissen und Informationen durchaus vorhanden ist. Sicherlich wird im nächsten Jahr der Landesverbandstag auch nur unter Zimmerleuten stattfinden.