Ein Akkuschrauber bohrt ein Loch in eine Holzdecke.
Die finanziellen Zuschüsse tragen dazu bei, Unternehmen die Einführung praktikabler Lösungen für den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die Arbeitsschutzprämien der BG BAU bieten damit einen direkten Anreiz, Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle konsequent anzuwenden. (Quelle: Meyle+Müller GmbH+Co. KG / (c) BG BAU)

BG BAU 2026-02-05T09:05:04.556Z Neue Arbeitsschutzprämien 2026

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erweitert ihr Förderangebot: Ab 2026 stehen Unternehmen zwei neue Arbeitsschutzprämien zur Verfügung, die gezielt aktuelle Herausforderungen auf Baustellen adressieren.

1. Einschraubhilfe für das Einschrauben langer Schrauben im Holzbau

Im Holzbau erfordert das Eindrehen großer oder langer Schrauben viel Kraft, und es entstehen große Drehmomente – mitunter mit Risiko: Rutschen Beschäftigte beim Einschrauben ab, können sie stürzen, abstürzen oder sich Stichverletzungen durch den Schraubbit zuziehen. Wird hingegen eine Einschraubhilfe genutzt, müssen Anwenderinnen und Anwender weniger Druck ausüben und können Zwangshaltungen vermeiden. Sie ermöglicht also ergonomisches Arbeiten. Außerdem verhindert sie ein Abrutschen der Maschine von der Schraube. In Verbindung mit Bitverlängerungen kann eine Einschraubhilfe sogar als Leiterersatz dienen, etwa beim Verbinden von Holzrahmenbauwänden oder Decken. Die BG BAU fördert die Einschraubhilfe beitragsabhängig mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro.

Weitere Informationen unter: www.bgbau.de/einschraubhilfe

2. Sicheres Ausrichten von Lasten mit Lastenausgleichsvorrichtungen

Lastenausgleichsvorrichtungen, sogenannte Balancer, ermöglichen es, Lasten wie Wand-, Decken-, Dach- oder Treppenelemente sicher in der Waage oder in einer gewünschten Neigung zu positionieren. Die Steuerung erfolgt bequem per Funkfernbedienung, sodass Lasten ohne Pendeln gehoben und exakt ausgerichtet werden können. Der Einsatz solcher Vorrichtungen reduziert die körperliche Belastung und das Unfallrisiko, da kein Drücken, Ziehen oder improvisierter Einsatz von Kettenzügen nötig ist. So tragen Lastenausgleichsvorrichtungen entscheidend zu einem sicheren und effizienten Verheben von vorgefertigten Bauteilen bei. Die BG BAU fördert die Investitionen in Lastenausgleichsvorrichtungen beitragsabhängig mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, bis zu 5.000 Euro je Maßnahme. Eine beitragsunabhängige Förderung ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, ebenfalls bis maximal 5.000 Euro je Maßnahme, möglich. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme von Führungskräften am Seminar „Absturzprävention“. Die entsprechenden Seminare werden von der BG BAU (Seminar 1630) sowie von Ausbildungsstätten der Innungen und Verbände angeboten.

Weitere Informationen unter: www.bgbau.de/balancer

zuletzt editiert am 05. Februar 2026