Ein im Bau befindliches Wohngebäude mit einem großen Baukran im Hintergrund.
Um das Bauen in Deutschland einfacher, schneller und günstiger zu machen, haben das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium gemeinsame Eckpunkte für den Gebäudetyp E vorgelegt. (Quelle: Unsplash / Salvador Rios)

News 2025-11-21T08:42:21.114Z Eckpunkte für Gebäudetyp E vorgestellt

Bauen in Deutschland soll künftig leichter, günstiger und schneller möglich sein. Dabei soll der Gebäudetyp E helfen. Hier wird auf viele Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht unbedingt vorgeschrieben sind. Das senkt Kosten und vereinfacht den Bauprozess.

Justizministerin Stefanie Hubig spricht von einer „Baupreisbremse und einem Bauturbo“. Viele Gebäude würden heute über dem tatsächlichen Bedarf geplant. Wer auf zusätzliche Steckdosen oder einen Handtuchheizkörper neben der Fußbodenheizung verzichten möchte, soll dies künftig vertraglich leicht festhalten können. Fachleute erwarten deutliche Einsparungen, was vor allem Bauherren und Mieter entlasten soll.

Bauministerin Verena Hubertz betont, dass bezahlbarer Wohnraum nur mit neuen Ansätzen zu erreichen sei. Kompakte Grundrisse, robuste Materialien, serielle Bauweisen und einfachere Technik hätten sich in Pilotprojekten bereits bewährt. Auf aufwendige Standards könne verzichtet werden, wenn sie nicht notwendig sind.

Der Gebäudetyp E steht für bedarfsgerechtes, reduziertes Bauen, ohne die Wohnqualität zu beeinträchtigen. Er definiert keinen festen Gebäudestandard, sondern ein Prinzip: kostensparend bauen, wo möglich. Das Konzept soll sowohl im Neubau als auch im Bestand angewendet werden können.

Kernpunkte: Gebäudetyp-E-Vertrag und Umsetzung

Die Eckpunkte sehen einen rechtssicheren Gebäudetyp-E-Vertrag vor, der vereinfachte Baustandards ermöglicht. Wo Landesvorgaben fehlen, soll ein einfacher Standard ausreichen; Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik gelten nicht automatisch als Mangel. Der Verbraucherschutz bleibt gewahrt. Ohne diesen Vertrag gelten weiterhin die üblichen Standards.

Damit der Gebäudetyp E in der Praxis ankommt, sollen Pilotprojekte ausgewertet, Best Practices und Vertragsmuster erstellt und das Wissen in der Fachwelt verbreitet werden. Anschließend will die Bundesregierung mit Ländern und Verbänden beraten und darauf aufbauend konkrete gesetzliche Regelungen entwickeln.

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zuletzt editiert am 21. November 2025