Ein Stapel von Konstruktionsvollholz unterschiedlicher Größe, präsentiert auf einem weißen Hintergrund.
Quelle: Holzbau Deutschland | Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz

News 2026-04-14T12:37:54.588Z Aktualisierte Vereinbarung über KVH tritt am 1. Mai in Kraft

Qualitätssicherung: Holzbau Deutschland und Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz haben eine aktualisierte Vereinbarung über KVH® unterzeichnet.

Zur Qualitätssicherung im Holzbau hat Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes vor 32 Jahren gemeinsam mit der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz eine Verbändevereinbarung zum Konstruktionsvollholz geschlossen. Diese wurde in den Jahren 1997, 2003, 2015 an die fortlaufende technische Entwicklung angepasst, heißt es nun in der gemeinsamen, aktuellen Pressemitteilung. Dabei seien insbesondere die gegenwärtigen Regelungen aus dem Bereich der europäischen Normung berücksichtigt worden.

Im März 2026 wurde die Vereinbarung erneut überarbeitet und unterzeichnet, heißt es weiter in der Mitteilung. Sie trete am 1. Mai 2026 in Kraft und ist auf den Webseiten von Holzbau Deutschland ( www.holzbau-deutschland.de ) sowie der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz ( www.kvh.eu ) abrufbar.

Die bauaufsichtlichen Anforderungen an keilgezinktes Konstruktionsvollholz KVH® sind in der europäischen Produktnorm DIN EN 15497 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-7 enthalten. Für nicht keilgezinktes Konstruktionsvollholz KVH® ist DIN EN 14081-1 in Verbindung mit der Anwendungsnorm DIN 20000-5 maßgebend.

Zusätzlich werden von KVH gemäß dieser Vereinbarung folgende Anforderungen erfüllt:

  • Technische Trocknung auf einen Feuchtegehalt ≤ 18%
  • erhöhte Anforderungen an Maßhaltigkeit und Dimensionsstabilität,
  • erhöhte Anforderungen an Maßhaltigkeit und Dimensionsstabilität,
  • Anforderungen an das optische Erscheinungsbild und die Oberflächenbeschaffenheit,
  • Berücksichtigung von Vorzugsquerschnitten und Vorzugslängen.

Nur Konstruktionsvollholz von Mitgliedern der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. darf laut der Mitteilung KVH® genannt werden. KVH® sei einer Fremdüberwachung der zusätzlichen Eigenschaften unterworfen.

KVH® sei vornehmlich für die Anwendung in Bereichen, in denen keine Anforderungen an optische Qualität des verwendeten Holzes gestellt werden, geeignet.

In dieser aktualisierten Vereinbarung werde auf die Klasse KVH-Si sowie auf die Bezeichnung KVH-NSi verzichtet. Weiterhin sei die Schrift auf die Bezüge zu europäischen Produkt- und nationalen Anwendungsnormen überarbeitet worden. Die Vorgaben zur technischen Trocknungsdauer und Temperatur nach DIN 68800-1 wurden ergänzt und die Differenzierung der Merkmale wurde hinsichtlich der Abhängigkeit von Sortiernormen neu sortiert, heißt es abschließend.

zuletzt editiert am 14. April 2026