Ein Haus mit Holzverkleidung und mehreren Balkonen.
Im Wohnungsbau bedeuten Balkone wichtige Freiflächen. Damit sie sicher genutzt werden können, müssen die Beläge tragfähig sein. (Quelle: Der Zimmermann)

Produkte 2. September 2022 Der richtige Belag für den Balkon

Balkonbeläge aus Holz oder Holzwerkstoffen sind beliebt. Doch nicht jeder Belag eignet sich, da er nicht nur der Witterung standhalten, sondern auch Lasten abtragen können muss. Der Artikel stellt Balkonbeläge vor, die dafür eingesetzt werden können.

Angelegte Freiflächen am Haus oder an der Wohnung haben häufig einen Belag aus Holz oder Holzwerkstoffen. Doch ist Freifläche nicht gleich Freifläche. Eine Terrasse liegt ebenerdig, ein Balkon dagegen aufgeständert oder auskragend in der Höhe. Und genau das macht einen Unterschied.

Versagt der Bodenbelag eines Balkons, kann es zu einem Absturz in die Tiefe kommen, Leib oder Leben von Menschen können gefährdet werden. Das ist bei Terrassen, die der Gartengestaltung dienen, nicht der Fall. Deshalb ist das Erstellen von Terrassen in den meisten Bundesländern ein genehmigungsfreies Bauvorhaben, das keiner statischen Bemessung bedarf.

Balkone müssen jedoch entsprechend den geltenden Normen konstruiert und bemessen werden. Die Bauprodukte, die verwendet werden, müssen entweder einer Norm entsprechen oder über eine Zulassung verfügen, der geprüfte Tragfähigkeitswerte für die statische Bemessung entnommen werden können.

Natürliches Holz auf dem Balkon
Ob aus Europa oder von anderen Kontinenten: Eine große Vielzahl an natürlichen Hölzern kann der Witterungausgesetzt werden und Lasten tragen. (Quelle: Der Zimmermann)

Das gilt nicht nur für die Tragkonstruktion eines Balkons, sondern auch für dessen Bodenbelag, sofern er die Funktion einer lastabtragenden Fläche übernimmt. Darunter fallen auch lastabtragende Böden von Dachterrassen, Laubengängen, Loggien, Altanen, Ausstiegspodesten, Stegen und Ähnlichem, also allen Bauten, die sich der Nutzungskategorie Z nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 „Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau“ zuordnen lassen. Laut dieser Nutzungskategorie sind charakteristische Werte als lotrechte Nutzlasten von qK =4,0 kN/m² und Qk = 2,0 kN für die statische Berechnung anzunehmen.

Von der Witterung beansprucht

Balkone werden als Außenbauteile jedoch nicht nur durch die Nutzung, sondern auch durch die Witterung beansprucht. Deshalb müssen die Beläge nicht nur Lasten abtragen können, sondern auch dauerhaft sein. Die Bauteile eines Balkons können unterschiedlichen Gebrauchsklassen (GK) nach DIN 68800-1:2019-06 „Holzschutz – Teil 1: Allgemeines“ zugeordnet werden: Im Allgemeinen sind das:

  • Gebrauchsklasse 3.1, das Holz/der Holzwerkstoff bleibt nicht über einen längeren Zeitraum feucht. Das Wasser kann schnell ablaufen, beispielsweise durch ein Gefälle, ausreichende Belüftung und weitere bauliche Maßnahmen.
  • Gebrauchsklasse 3.2, das Holz/der Holzwerkstoff ist horizontal der Witterung ausgesetzt, sodass es zu stärkeren, länger anhaltenden Auffeuchtungen im Holz kommen kann. Bei offenen Konstruktionen werden die tragenden Beläge üblicherweise in Gebrauchsklasse GK 3.2 zugeordnet.
  • Gebrauchsklasse 4, wenn zudem mit erhöhten Schmutzablagerungen zu rechnen ist.

Sind Konstruktionsteile des Balkons vollkommen und ständig durch eine Überdachung vor der Witterung geschützt, können diese durchaus den höheren Gebrauchsklassen GK 0 bis GK 2 entsprechen. Ausführungsdetails dazu können beispielsweise der Fachregel des Zimmererhandwerks 02 „Balkone und Terrassen“ entnommen werden.

Welche natürlichen Hölzer kommen infrage?

Inzwischen gibt es eine Vielzahl an heimischen und tropischen Hölzern, deren Kernholz eine ausreichende Dauerhaftigkeit für den Einsatz im Außenbereich aufweist. Als kleine wertfreie Auswahl seien hier Bongossi, Eiche oder sibirische Lärche mit entsprechender Rohdichte und Qualität genannt. Angaben zu deren natürlicher Dauerhaftigkeit enthalten DIN EN 350:2016 „Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff“ und zum Teil auch DIN 68800-1:2019-06 „Holzschutz – Teil 1: Allgemeines“.

In Tabelle 3 von DIN 68800-1 sind die Mindestanforderungen des splintfreien Farbkernholzes gegen Pilzbefall formuliert. Danach können in GK 3.1 Hölzer der Dauerhaftigkeitsklasse (DC) 1,2 oder 3, in GK 3.2 DC 1 und DC 2 und in GK 4 DC 1 eingesetzt werden. Neben den Normen bieten sich auch die Fachregel des Zimmererhandwerks 02 „Balkone und Terrassen“ und die Broschüre „Terrassen- und Balkonbeläge“ der GD Holz als Quelle an, um herauszufinden, welche natürlichen Hölzer in welchen Gebrauchsklassen im bauaufsichtlich tragenden Bereich eingesetzt werden können.

Wie ist es mit Holzschutzmitteln?

Grundsätzlich sollte auf den Einsatz von Holzschutzmitteln aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen verzichtet werden. Aber es kann Einbausituationen geben, in denen es Sinn machen kann, mit Holzschutzmitteln versehene Hölzer als Bauteile einzusetzen. Gerade die Dauerhaftigkeit von Nadelhölzern, die von Natur eher gering ist, wie bei Kiefer oder Douglasie mit oft hohem Splintanteil, kann mit einer fachgerechten Kesseldruckimprägnierung erhöht werden. Dabei ist DIN 68800-3: 2020-03 „Holzschutz – Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln“ zu beachten. Die Vorteile sind vor allem wirtschaftlicher Natur. Kesseldruckimprägnierte Hölzer sind im Allgemeinen preislich günstiger als Hölzer, die von Natur aus eine hohe Dauerhaftigkeit haben. Zudem sind die weichen Nadelhölzer leichter zu verarbeiten als so manche Harthölzer.

Modifizierte Hölzer mit bauaufsichtlicher Zulassung

Mit Holzmodifikationen soll Holz, das natürlicherweise nicht dauerhaft ist, haltbar gemacht werden, ohne dass chemische Holzschutzmittel eingesetzt werden müssen. Dafür wird mit unterschiedlichen Methoden der Aufbau der Holzzellen verändert. Die Verfahren, um Hölzer entsprechend zu verändern, basieren derzeit auf thermischer, chemischer oder physikalischer Modifikation. Jedoch lassen sich nicht alle modifizierten Hölzer im tragenden Bereich einsetzen. Balkonbeläge aus modifizierten Hölzern benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung, wenn die Beläge Lasten tragen müssen.

Die Zahl der bauaufsichtlichen Zulassungen ist derzeit noch recht überschaubar (siehe Kasten). Die Modifikation dieser Hölzer beruht auf zwei Verfahren. Zum einen wird die Acetylierung angewendet. Im Holz enthaltene Hydroxylgruppen absorbieren Wasser oder geben es ab. Im Verlauf der Acetylierung werden die freien Hydroxyle zu Acetylgruppen, indem im Holz eine Reaktion mit Essigsäureanhydrid herbeigeführt wird. Dadurch wird die Fähigkeit des Holzes zur Absorbierung von Wasser verringert. Bei einer weiteren Methode, der Furfurylierung, wird das Holz mit einem Bioalkohol behandelt. Dieser wird aus Biomasse, beispielsweise aus Pflanzenabfällen, die bei der Zuckerproduktion entstehen, gewonnen. Der Bioalkohol durchtränkt die Zellwände des Holzes. Nach der Imprägnierung wird das Holz unter Hitze getrocknet und härtet aus. Die in den Zellwänden verankerten Polymere machen die Holzzellen um etwa 50 Prozent dicker. Daher kann das Holz kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Das modifizierte Holz erreicht je nach Vergütungsverfahren die Dauerhaftigkeitsklasse 1-2 nach DIN EN 350.

Verbundwerkstoffe mit bauaufsichtlicher Zulassung

Seit einigen Jahren verfügen Dielen einiger WPC-Hersteller über bauaufsichtliche Zulassungen, damit sie auch für tragende Zwecke eingesetzt werden können (siehe Kasten). WPC steht für Wood-Plastic-Composites, auf Deutsch Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoffe. Dabei handelt es sich um thermoplastisch verarbeitbare Verbundwerkstoffe aus Holz, meist in Mehlform, und Polymeren. Bei der Produktion wird das Material unter sehr hohem Druck und Hitze verdichtet, sodass keine Hohlräume im Material verbleiben können. Damit wird der Werkstoff weitgehend unattraktiv für Pilze, Bakterien oder Insekten.

Auf die richtige Ausführung kommt es an

Nicht nur die Wahl des richtigen Bodenbelags entscheidet über dessen Langlebigkeit. Auch die richtige Verarbeitung ist von großer Bedeutung. Dafür sollten die entsprechenden technischen Regeln beachtet werden. Für die Ausführung des konstruktiven Holzschutzes im Allgemeinen ist DIN 68800-2:2012-02 „Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau“ das richtige Nachschlagewerk.

Als Handlungsleitfaden für das Bauen von Balkonen kann die Fachregel 02 „Balkone und Terrassen“ herangezogen werden. Darin finden sich auch bauliche Maßnahmen für tragende Beläge, wie die Verarbeitung der richtigen Befestigungsmittel, Auflagerabstände, Mindestdicken der Bretter, konstruktiver Holzschutz etc.

Werden Produkte mit bauaufsichtlicher Zulassung verarbeitet, muss die in ihr enthaltene Montagevorschrift beachtet werden, die speziell auf das jeweilige Produkt zugeschnitten ist, damit die Tragfähigkeit gewährleistet wird. So können beispielsweise die maximal zulässigen Auflagerabstände bei den unterschiedlichen Produkten verschieden sein.

Wird von der bauaufsichtlichen Zulassung abgewichen, ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet.

Bei allen Balkonen und deren Belägen gilt, dass sie regelmäßig gewartet und inspiziert werden sollten. Ein entsprechender Vertrag kann nach Fertigstellung den Auftraggebenden angeboten werden.

zuletzt editiert am 15.02.2022