Tabelle Rohsteifigkeit in den Normen
Rohsteifigkeit in den Normen (Quelle: bmH bauen mit Holz)

Technik 3. April 2020 Käferholz: Oft nur ein optischer Mangel

Infolge des Dürresommers 2018 und 2019 hat sich der Borkenkäfer in den Wäldern drastisch vermehrt. Eine Informationsschrift des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands e. V. (DeSH) gibt einen Überblick, in welchem Umfang Käferholz und verfärbtes Holz als Bauschnittholz verwendet werden können und welche normativen Vorgaben zu beachten sind. Der folgende Artikel fasst das Wichtigste zusammen.

Das Jahr 2018 war kein schönes Jahr für die Forstleute und Waldbesitzenden. Gleich zu Beginn tobte der Sturm Friederike vor allem im Westen, Norden und der Mitte Deutschlands und füllte die Rundholzplätze der Sägewerke mit Holz aus Windwurf und Schneebruch. Dann kam die extreme Trockenheit des Sommers. Auch 2019 brachte keine Linderung. Unter der Hitze und dem Wassermangel haben vor allem die Fichten gelitten. Die geschwächten Bäume produzierten weniger Harz und konnten sich gegen den Borkenkäfer nicht mehr wehren. Viele von Käferschwärmen besiedelte Bäume mussten im Herbst geerntet werden, um eine weitere Vermehrung der Insekten einzudämmen.

Borkenkärfer zerstört Bast- und Rindengewebe

Wird das geschlagene Holz längere Zeit im Wald gelagert, können sich zudem Verfärbungen wie Rotstreifigkeit oder Bläue einstellen. Der insbesondere für ältere Fichtenbestände gefährlichste Borkenkäfer ist der Buchdrucker (Ips typographus), der sich unter der Rinde einnistet. Durch den Fraß der Käfer, aber hauptsächlich der Larven, wird das Bastgewebe zerstört, wodurch der Transport des Wassers und der in ihm enthaltenen Nährstoffe unterbrochen wird.

Der Kupferstecher bevorzugt das junge Holz und kann ganze frisch aufgeforstete Fichtenbestände vernichten. Auch er besiedelt die Rinde der Bäume und ernährt sich vom Bast- und Rindengewebe. Der Gestreifte Nutzholzborkenkäfer ( Xyloterus lineatus) befällt im Wald stehende oder gefällte Stämme.

Die Käfer bohren ein Gangsystem in das Holz, in das sie die Eier legen, und züchten in diesen einen Pilz, von dem sich die Larven später ernähren. Alle Unterarten des Borkenkäfers sind Frischholzinsekten. Trocknet das Holz ab, zum Beispiel in der weiteren Verarbeitungskette, beim Einschnitt im Sägewerk und der späteren Verwendung, sterben die Larven ab und die Fraßgänge verfärben sich auf der Innenseite dunkel bis schwarz. Weitere Schäden am verarbeiteten oder verbauten Holz sind beim Absinken der Holzfeuchte nicht mehr möglich.

Bis zu 2 mm Fraßgang ist nach DIN 4074-1 in Ordnung

Sowohl die Schäden durch den Borkenkäfer als auch diejenigen durch die Verfärbungen gelten vor allem als optischer Mangel, haben aber keinen Einfluss auf die Bemessungswerte der Festigkeit, sofern die normativen Anforderungen eingehalten sind. Hinsichtlich der Festigkeit sind daher Fraßgänge bis zu 2 mm Durchmesser in DIN 4074-1:2012-06 „Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz“ für Kantholz, Bretter und Bohlen und Latten in allen Sortierklassen S7, S10 und S13 zulässig. Andere Frischholzinsekten, etwa Holzwespen oder Scheibenböcke, verursachen deutlich größere Bohrlöcher von 4 mm bis 8 mm Durchmesser.

Sofern Bohrlöcher dieser Größe vermehrt vorkommen, können sie die Festigkeit des Schnittholzes mindern und sind deshalb nicht zulässig. DIN 68365:2008:12 „Schnittholz für Zimmererarbeiten – Sortierung nach dem Aussehen – Nadelholz“ ist etwas strenger, schließlich definieren die Güteklassen die Sichtqualität des Holzes. So ist ein Insektenfraß mit Fraßgängen ≤ 2 mm Durchmesser nur zulässig bei Kantholz der Güteklasse 2 und 3 und Bohlen und Brettern der Güteklasse 3. Güteklasse 1 muss grundsätzlich von Insektenfraß frei sein, bei Brettern und Bohlen zudem auch Güteklasse 2.

Verfärbung entsteht durch Lagerung

Die rötlich-braunen, streifigen Verfärbungen der Rotstreifigkeit entstehen bei längerer Lagerung im Wald an relativ frischem Holz. Es handelt sich dabei um einen Pilzbefall (beginnende Weißfäule). Eine Festigkeitsminderung liegt in der Regel jedoch nicht vor, solange die Stellen nagelfest sind, also die Härte des Holzes nicht erkennbar vermindert ist. Bei trockenem Holz ist eine weitere Ausdehnung des Pilzwachstums nicht mehr möglich. Zum Zeitpunkt der Verarbeitung beginnende Rotstreifigkeit ist unbedenklich. Bei starker Wiederbefeuchtung kann der Pilz allerdings erneut aufleben. Durch Pilzbefall hervorgerufene braune und rote Streifen sind bis zu einem gewissen Umfang zulässig, sofern die Stellen nagelfest sind, also die Härte des Holzes nicht erkennbar vermindert ist. Für Verfärbungen ist nach DIN 4074-1 und DIN 68365 die Stelle der maximalen Ausdehnung rechtwinklig zur Längsachse maßgebend.

Tabelle 1 können die zulässigen Maße entnommen werden. Bläuepilze rufen bei Nadelhölzern „Verblauung“ oder „Innenbläue“ hervor – hauptsächlich betroffen ist Kiefernholz. Bläuepilze befallen das lagernde Rundholz und die aus frischem Rundholz erzeugte Schnittware. Bei ungünstigen Bedingungen (Holzfeuchte, Witterung) kann die Verblauung in wenigen Tagen einen großen Umfang erreichen. Bläue ist eine optische Beeinträchtigung des Holzes und hat keine Auswirkungen auf die Festigkeit des Holzes. Bläuepilze greifen die Holzsubstanz nicht an, sondern bauen lediglich Inhaltsstoffe wie Zucker und Stärke ab. Bläue kann bei erneuter Durchfeuchtung wieder aufleben und die Tränkbarkeit des Holzes und den späteren Farbanstrich beeinträchtigen. Nach DIN 4074-1 ist Bläue in allen drei visuellen Sortierklassen S7, S10 und S13 für alle definierten Holzformate zulässig, DIN 68365 erlaubt Bläue für Kantholz und Bretter und Bohlen nur in den Güteklassen 2 und 3.


Autorin Christina Reimann leitet beim Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) in Berlin den Bereich Markt und Produkte . Angela Trinket ist Redakteurin der Fachzeitschrift Der Zimmermann.

zuletzt editiert am 17.08.2021