Der Landtag NRW hat Ende Oktober Änderungen der Bauordnung beschlossen, mit der zum 1. Januar 2024 u.a. die sog. „Kleine Bauvorlageberechtigung“ für Meisterinnen und Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererhandwerks eingeführt wird. Neben akademisch qualifizierten Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren können künftig auch Meisterinnen und Meister Bauvorlagen für die Gebäudeklassen 1 und 2 erstellen. Ab dem 1. Januar 2024 können Anträge zur Eintragung in das entsprechende Verzeichnis bei der Ingenieurkammer-Bau NRW gestellt werden.
Voraussetzung für die Eintragung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW ist der Erwerb der Meisterqualifikation des Maurer- und Betonbauer- oder des Zimmererhandwerks oder einer dieser nach § 7 Abs. 2, 3, 7 oder 9 der Handwerksordnung gleichgestellten Qualifikation, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sowie der Nachweis einer Einstiegsqualifikation (Weiterbildung) und einer jährlichen Fortbildung im Bereich des öffentlichen Baurechts. Seit dem Erwerb des Meistertitels oder der gleichgestellten Qualifikation müssen zudem mindestens fünf Jahre vergangen sein.
Details zu den Antragsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren wird das Bauministerium in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung klären. Der Umfang der Fort- und Weiterbildungsbildungsverpflichtungen wird sich aller Voraussicht nach an den entsprechenden Anforderungen der bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure orientieren.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW erhebt einmalige Gebühren für das Anerkennungsverfahren und jährliche Gebühren für die Verzeichnisführung sowie die Überprüfung der Nachweise über die Fortbildungsverpflichtung und Haftpflichtversicherung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat zum Thema »Kleine Bauvorlageberechtigung« eine FAQ-Liste erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird: FAQ zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerker in NRW (ikbaunrw.de)