Der Vorteil von selbstbohrenden Holzschrauben liegt in der Zeitersparnis, da sie ohne Vorbohren und damit schnell und wirtschaftlich ins Holz eingedreht werden können. Dabei ist Schraube aber nicht gleich Schraube, wie die bauaufsichtlichen Zulassungen zeigen. Eine Marktübersicht stellt selbstbohrende Holzschrauben vor.
Zimmerer verwenden oft selbstbohrende Holzschrauben für tragende Zwecke für Anschlüsse wie Hauptträger- Nebenträger-Verbindungen, Pfosten-Riegel-Verbindungen, Sparren-Pfettenbefestigung und weitere Einsatzmöglichkeiten. Diese haben den Vorteil, dass sie sich schnell und ohne Vorbohren in das Holz eindrehen lassen. Der Markt bietet derzeit Schrauben mit bis zu 13 mm Durchmesser und einer Länge von bis zu 1000 mm an. Aber auch wenn die Verarbeitung zügig vonstatten geht, der Holzbauer sollte sich vorab die Zeit nehmen, die Statik und die bauaufsichtiche Zulassung genau zu prüfen. Denn selbstbohrende Holzschrauben sind nicht genormt, sondern benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung.
Tragwerksplaner geben in den Plänen eine bestimmte Schraube an. Sie haben die Berechnungen auf Basis der bauaufsichtlichen Zulassung dieser Schraube durchgeführt. In die Berechnung fließt beispielsweise bei Beanspruchung auf Abscheren das Fließmoment My,k mit ein. Nach DIN 1052 kann das Fließmoment berechnet werden, aber nur bei Schrauben mit einem Gewinde nach DIN 7998 und mit einer Mindestzugfestigkeit von 400 N/mm2. Für alle anderen Schrauben gilt, dass das Fließmoment der bauaufsichtlichen Zulassung entnommen werden muss.
Vergleicht man die Zulassungen zweier selbstbohrender verzinkter Vollgewindeschrauben mit einem Gewindeaußendurchmesser von 8 mm, ist bei bei der einen Schraube der charakteristische Wert des Fließmoments My,k mit 20 Nm und bei der anderen mit 16,7 Nm angegeben. Wenn die Beanspruchung auf Herausziehen eine Rolle spielt, muss der charakteristische Wert des Ausziehparameters beachtet werden. Hier hat die eine Schraube einen charakteristischen Wert der fähigkeit Rt,u,k von 19,0 kN und die andere von 18,9 kN. Eine dritte vergleichbare Schraube trumpft dafür mit Rt,u,k von 19,5 kN und My,k von 25 Nm auf. Unterdimensionierungen können die Folge sein, wenn die Schraube, die der Tragwerksplaner vorgegeben hat, unkontrolliert ausgetauscht wird. Auch konstruktive Unterschiede können sich ergeben. Randabstände und die Abstände untereinander können differenzieren. Bei der Verwendung einer anderen Schraube können größere Holzabmessungen erforderlich werden.
Erst prüfen, dann schrauben
Nun kann der Holzbauer nicht für jeden Anschluss eine neue Schraube eines anderen Herstellers beschaffen, sondern möchte die verwenden, die er auf Lager hat. Zunächst sollte er überprüfen, ob er überhaupt eigenmächtig eine Schraube eines anderen Herstellers verwenden darf. Denn das kann ihm im Bauvertrag untersagt sein. Oder die Art der Verbindung, wie beipielsweise Koppelpfetten, erlaubt ausdrücklich nur die Anwendung einer bestimmten Schraube.
Ist der Einsatz einer anderen Schraube möglich, kann er die Schraube mit einem komplett neuen Nachweis verwenden. Das ist nicht immer, aber manchmal notwendig, beispielsweise bei Verstärkung des Holzes bei Auflagerpressung oder bei von DIN 1052 abweichenden Abständen. Wenn die Schrauben rechtwinklig zur Holzfaserrichtung eingeschraubt werden, die beiden Vergleichsschrauben für den gleichen Werkstoff zugelassen sind und der Anwendungsbereich in der bauaufsichtlichen Zulassung identisch ist, können die Schrauben ohne neuen Nachweis nur aufgrund ihrer Kennwerte miteinander verglichen werden. Eine Gleichwertigskeitstabelle kann dabei behilflich sein.
Die Hersteller wissen natürlich auch um die Unterschiede der selbstbohrenden Schrauben und bieten meist Hilfen für die Bemessung wie eine auf die jeweilige Schraube abgestimmte Berechnungssoftware an. Hilfreich wäre aber auch, wenn die Hersteller die Schrauben entsprechend einstufen, so dass für den Anwender eine einfache und übersichtliche Vergleichbarkeit möglich ist.
Die Marktübersicht beruht auf den Angaben der Hersteller. Schrauben für spezielle Anwendungen wie Holz-Beton-Verbund oder die Befestigung von Aufsparrendämmung wurden zugunsten der Übersichtlichkeit nicht berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Angela Trinkert