Ein modernes Gebäude mit einer Fassade aus vertikalen Holzlamellen, die eine geschwungene Form bilden.
In Sachsen ist die Musterholzbaurichtlinie in Kraft getreten. (Quelle: Matic Kozinc auf Unsplash)

News 2025-07-29T11:44:08.365Z VwV TB Sachsen: Musterholzbaurichtlinie in Kraft getreten

Zum 25. Juli 2025 ist eine geänderte Fassung der Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB Sachsen) in Kraft getreten.

Es gilt ab sofort die neue „Musterholzbaurichtlinie“, heißt es in der Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung. Die neue Richtlinie stelle für den Einsatz von Holz im Bauwesen einen großen Schritt dar: Sie erweitere die Einsatzmöglichkeiten für Holzbauweisen im Freistaat bei mehrgeschossigen Gebäuden deutlich und solle so die Entwicklung der heimischen Bauwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit forcieren.

Holz ist ein natürlicher Baustoff, der regional gut verfügbar ist und energieintensive Baustoffe wie Beton oder Stahl ersetzen kann, heißt es weiter in der Mitteilung. Die Einführung der Musterholzbaurichtlinie in Sachsen erlaube zukünftig beispielsweise einen höheren Vorfertigungsgrad von Holzbaumodulen auch bei höheren Gebäuden.

Nachhaltig & außerordentlich ästhetisch

Staatsministerin Regina Kraushaar zu den Neuerungen: „Wir setzen auf Holz als nachhaltigen, nachwachsenden, heimischen und nicht zuletzt außerordentlich ästhetischen Baustoff! Mit der neuen Musterholzbaurichtlinie werden wir Hürden abschaffen und dafür sorgen, dass der Holzbau noch mehr in der Fläche, auch bei privaten Bauherrinnen und Bauherren, ankommt.“

Weitere konkrete Neuerungen umfassen:

  • Die Holztafelbauweise ist nun auch für die Gebäudeklasse 5 zugelassen
  • Brandschutzbekleidungen sind mit reduzierter Dicke möglich
  • Anwendung der Holzbauweise auch für gewisse Sonderbauten (bei gegebener Selbstrettungsfähigkeit) möglich
  • Nutzungseinheiten bzw. brandschutztechnische Raumgruppen bis 400m² werden zugelassen
  • Nachweis der Anwendbarkeit über europäische Klassifizierungsberichte möglich
  • Erweiterung der möglichen Arten von Fassadenaufbauten, zudem Aufnahme zusätzlicher Detaillösungen

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Die neue „Musterholzbaurichtlinie“ ist mit der geänderten Fassung der Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB Sachsen) zum 25. Juli 2025 in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung ist die damit einhergehende Einführung der am 12. Mai 2025 veröffentlichten „Musterholzbaurichtlinie“ in der Fassung 24. September 2024 (MHolzBauRL 2024). Diese folgte auf einen Beschluss der Bauministerkonferenz von Ende September 2024.

zuletzt editiert am 02. September 2025