Beplankung Holzrahmenbauelemente oder Holztafeln müssen ausgesteift werden, damit sie stabil sind und bleiben. Dafür eignen sich beispielsweise Platten aus Holzwerkstoffen.
Statisch gesehen funktionieren Holztafeln aus dem Zusammenspiel der Holzrahmen, bestehend aus Stielen, Rähm und Schwellen, und der Beplankung. Gemeinsam ergeben die Komponenten ein stabiles System, das als Scheibe bezeichnet wird. Dabei bildet die Beplankung ein schubfestes Feld. Wandscheiben, für die eine bestimmte Wandscheibentragfähigkeit vorgesehen ist, müssen durch Plattenwerkstoffe, Diagonalaussteifungen oder biegesteife Verbindungen ausgesteift werden.
Holzwerkstoffplatten sind einer der Baustoffe, mit denen Holztafeln beplankt werden können. Sie müssen für tragende und aussteifende Zwecke geeignet sein. Hinzu können weitere Anforderungen kommen, beispielsweise wenn sie im Feuchte- oder im Außenbereich eingesetzt werden sollen. Ebenso können zusätzlich Brandschutzeigenschaften erforderlich sein.
Der nationale Anhang des Eurocode 5, DIN EN 1995-1-1/NA, nennt Plattenmaterialien, die als Beplankung von Wandtafeln eingesetzt werden können. Die Holzwerkstoffe darunter werden im Folgenden vorgestellt. Die Bemessung erfolgt nach den Normen DIN EN 1995-1-1 „Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten“, DIN EN 1995-1-1/NA und dem jeweiligen Teil der Normenreihe DIN EN 12369 „Holzwerkstoff – Charakteristische Werte für die Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken“. Dabei sind in Teil 1 OSB, Spanplatten und Faserplatten, in Teil 2 Sperrholzplatten und in Teil 3 Massivholzplatten geregelt.
Für alle Holzwerkstoffplatten gilt als Gütegrundlage die Norm DIN 13986 „Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung“ in Verbindung mit der Norm DIN 20000-1 „Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 1: Holzwerkstoffe“ und der jeweiligen speziellen Produktnorm. Hinzu können bauaufsichtliche oder europäische technische Zulassungen kommen, die Eigenschaften regeln, die über die in den Produktnomen geregelten Anforderungen hinausgehen oder von ihnen abweichen.
Welche Holzwerkstoffe eignen sich?
Sperrholzplatten sind in der Norm DIN EN 636 „Sperrholz – Anforderungen“ geregelt. Sie setzen sich aus mindestens drei um 90° versetzt verklebten Schälfurnierlagen aus Nadel- oder Laubholz zusammen. Sperrholzplatten, die tragend und aussteifend verwendet werden können, sind mit einem „S“ gekennzeichnet. Zusätzlich werden sie nach dem Anwendungsbereich klassifiziert. DIN EN 636-1 für den Trocken-, DIN EN 636-2 für den Feuchte-, und DIN EN 636-3 für den Außenbereich. Sperrholz muss, sofern es nur Aussteifungszwecken dient, aus mindestens drei Lagen, für alle sonstigen tragenden Bauteile aus mindestens fünf Lagen bestehen.
OSB-Platten sind in der Norm DIN EN 300 „Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB)“ geregelt. OSB-Platten bestehen aus großflächigen Holzspänen, die größtenteils parallel zur Plattenoberfläche ausgerichtet sind. Die Platten sind in drei Schichten aufgeteilt. In den äußeren Deckschichten laufen die Späne parallel, in der mittleren Schicht quer zur Fertigungsrichtung. OSB-Platten werden in die vier Klassen OSB/1 bis OSB/4 eingeteilt. Für tragende und aussteifende Zwecke dürfen nur die Klassen OSB/2 bis OSB/4 eingesetzt werden, OSB/2 nur in Nutzungsklasse 1, OSB/3 und OSB/4 auch in Nutzungsklasse 2. Die Mindestdicke tragender OSB-Platten beträgt 8 mm, bei nur aussteifenden Beplankungen von Holztafeln für Holzhäuser in Tafelbauart 6 mm.
Für kunstharzgebundene Spanplatten gilt die Norm DIN EN 312 „Spanplatten – Anforderungen“. Kleine Holzspäne werden mit Kunstharz-Klebstoff verpresst. Die Späne liegen parallel zur Plattenoberfläche. Auch sie sind mehrlagig aufgebaut. Die beiden Außenschichten weisen feinere und dichtere Späne auf als die Mittelschichten. Spanplatten werden in sieben Klassen unterteilt. Die Klassen P4 bis P7 können für tragende und aussteifende Zwecke eingesetzt werden, P4 und P6 nur in Nutzungsklasse 1 und P5 und P7 auch in Nutzungsklasse 2. Die Mindestdicke für tragende Zwecke beträgt 8 mm, bei nur aussteifenden Beplankungen 6 mm.
Zementgebundene Spanplatten bestehen aus Holzspänen und Zement als Bindemittel. Sie sind in der Norm DIN EN 634 „Zementgebundene Spanplatten“ geregelt. Sie verfügen ebenfalls über mehrere Schichten; auch bei ihnen sind die äußeren Schichten feiner und dichter. Sie kommen meist dann zum Einsatz, wenn über die statische Funktion hinaus weitere Anforderungen bestehen, vor allem bei hoher Feuchtebelastung und im Brandschutz. Die Mindestdicke zementgebundener Spanplatten für tragende Zwecke beträgt 8 mm.
Harte und mittelharte Holzfaserplatten können tragend und aussteifend eingesetzt werden. Sie sind in DIN EN 622 „Faserplatten“ bzw. konkreter in DIN EN 622-2 „Faserplatten – Anforderungen – Teil 2: Anforderungen an harte Platten“ und DIN EN 622-3 „Faserplatten – Anforderungen – Teil 3: Anforderungen an mittelharte Platten“ geregelt. Zudem existieren nationale und europäische Bescheide. Die Platten erhalten ihr Gefüge vorwiegend durch starkes Verpressen der Fasern im Nassverfahren, wodurch diese verfilzen und kein oder kaum zusätzliches Bindemittel erforderlich ist. Mittelharte Faserplatten der Klasse MBH.LA2 mit der Mindesdicke 6 mm dürfen für tragende und aussteifende Zwecke nur in der Nutzungsklasse 1 verwendet werden. Harte Faserplatten der Klasse HB.HLA2 mit der Mindesdicke 4 mm dürfen für tragende und aussteifende Zwecke in den Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden.
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Massivholzplatten bestehen aus drei bis fünf kreuzweise verklebten Brettlagen. Durch die sperrende Wirkung werden Quell- und Schwindbewegungen des Holzes reduziert. DIN EN 13353 „Massivholzplatten (SWP – Anforderungen“ regelt die Anforderungen. Ein „S“ ergänzt das Kurzzeichen, wenn die Platten tragend eingesetzt werden können. SWP/1 S ist für tragende Zwecke in Nutzungsklasse 1 (Trockenbereich), SWP/2 S in Nutzungsklasse 2 (Feuchtbereich) und SWP/2 S in Nutzungsklasse 3 (Außenbereich) zulässig. Die Mindestdicke tragender Massivholzplatten beträgt 12 mm, die maximale Dicke 80 mm. Massivholzplatten werden vor allem dann eingesetzt, wenn die Oberfläche sichtbar bleiben soll.
Es muss nicht immer Holz sein
Darüber hinaus kann die Beplankung mit weiteren Platten erfolgen, die nicht zu den Holzwerkstoffplatten gehören, wie Gipsplatten, Gipsfaserplatten oder zementgebundenen Platten. Die Armierung bei diesen Baustoffen erfolgt beispielsweise über Papier, Karton oder Glasfaser. Auch diese Werkstoffe kommen im Holzrahmenbau sehr häufig zum Einsatz. Die Anforderungen sind ebenso in DIN EN 1995-1-1/NA definiert.