Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, vor Ort flexibler zu bauen.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Baugesetzbuch geändert werden, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. So schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen finanziellen Entlastung für die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von mehr als 2,5 Milliarden Euro.
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind:
- Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
Erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet. - Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
§ 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden. - Der Umwandlungsschutz wird gestärkt.
Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. - Die Nachverdichtung wird einfacher.
Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung. - Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.
In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen. - Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.
Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen davon abweichen dürfen, zum Beispiel bei der Festsetzung von Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel. Mit innovativen Lärmschutzlösungen kann so mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden. - Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.
Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Kostenfreies Holz-Know-How vom Feinsten: Jetzt Newsletter bestellen!
Als traditionsreichstes deutsches Fachmedium für Holz informieren wir Sie alle zwei Wochen schwerpunktmäßig zu den Themen Forschung im Holzbau, nachhaltige Objekte, Technik und zum Marktgeschehen in der Holzbaubranche.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt die BauGB-Novelle ausdrücklich. Die befristeten Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Das sei ein entscheidender Impuls im Kampf gegen den Wohnraummangel, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.
Auch der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) begrüßt den Kabinettsentwurf. Das Gesetz sei eine wichtige Weichenstellung für mehr Effizienz im Bausektor. Insbesondere für den vorgefertigten Holzbau eröffnen die vorgesehenen Änderungen neue Möglichkeiten.