Handwerksleute im Baugewerbe in Rheinland-Pfalz sind jetzt berechtigt, Anträge für kleine Bauvorhaben zu erstellen und bei Behörden einzureichen. Die Handwerkskammer Koblenz bietet dazu einen Qualifikationskurs an.
Das rheinland-pfälzische Handwerk hat lange warten müssen – im Januar trat die Änderung der Landesbauordnung endlich in Kraft. „Die ‚kleine Bauvorlageberechtigung‘ ist eine wichtige Erweiterung der Kompetenzen des regionalen Bauhandwerks und auch die Kunden profitieren von dem umfassenden Leistungsangebot aus einer Hand – von der ersten Entwurfsskizze bis zur fertigen Ausführung“, erklärt Susanne Terhorst, Geschäftsführerin Recht der Handwerkskammer (HwK) Koblenz. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen und für das Handwerk speziell konzipierten Qualifizierungskurs, der erstmals im September stattfindet, unterstützt die HwK Betriebe dabei, die neuen wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.
Denn die Regelung ermöglicht es Meisterinnnen und Meisternn des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks, unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 zu planen. Dazu zählen beispielsweise Einfamilienhäuser mit bis zu zwei Wohneinheiten und einer maximalen Grundfläche von 100 Quadratmetern, kleinere gewerbliche Bauten oder Garagen. Besonders praxisrelevant sind Anwendungsfälle wie An- und Umbauten im Bestand, die Errichtung von Gauben oder geplante Nutzungsänderungen. Dabei ist es den Handwerksmeister:innen nicht nur erlaubt, den dazugehörigen Bauantrag zu erstellen, sondern diesen auch selbst bei den Behörden einzureichen – ohne die Mitwirkung einer Architektin / eines Architekten oder einer Bauingenieurin eines Bauingenieurs.
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Meisterinnen und Meister der genannten Gewerke mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in leitender Position, die in der Handwerksrolle der zuständigen Kammer eingetragen sind, haben die Möglichkeit, sich mit entsprechender Qualifikation in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eintragen zu lassen. Die HwK Koblenz unterstützt interessierte Handwerker dabei und bietet in Kürze erstmalig das „Grundlagenseminar kleine Bauvorlagenberechtigung“ an, mit dem die Voraussetzung für die spätere Eintragung geschaffen wird.
Die Weiterbildung findet vom 19. bis 30. September 2025, montags bis freitags von 8.30 bis 17.30 Uhr im Berufsbildungs- und Technologiezentrum Koblenz in der August-Horch-Straße 6-8 statt. Im Lehrgang erwerben die Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse in den Themen Baukonstruktion, Entwurfsprojekte, Bauplanungsrecht sowie allgemeine und rechtliche Anforderungen, um ihren Kunden künftig das Rundum-sorglos-Paket anbieten zu können. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Das Anmeldeformular, die Kursdetails und Informationen zu Gebühren wie auch Zulassungsvoraussetzungen finden sich im Internet unter www.hwk-koblenz.de/bildung
Fragen zum Prozedere beantwortet die Rechtsberatung der Handwerkskammer Koblenz per E-Mail an recht@hwk-koblenz.de.
Fragen zum Kurs beantwortet bei der Handwerkskammer Koblenz Moritz Michels, Tel. 0261/ 398-326, moritz.michels@hwk-koblenz.de.